Deutscher Werberat Jahrbuch 2017
hrsg. v. Deutscher Werberat
Berlin: edition ZAW 2017. 112 Seiten, 5 EUR + Versand; Studenten 2,50 EUR + Versand, ISBN 978-3-931937-67-6, Direktbezug über Fax. 030-590099-722
(av) Die Organisation der Werbeselbstkontrolle in Europa, das Regelwerk des Deutschen Werberats, die Beschwerdebilanz des Jahres 2016, Einblicke in die Spruchpraxis, aufbereitet auch mit Tabellen und Übersichten – all das bietet das Jahrbuch des Deutschen Werberats. Im Jahr 2016 erreichten den Werberat von 2.265 Personen und Organisationen Beschwerden zu 703 Werbemaßnahmen – erstmals in der Geschichte des Werberats über 700 Fälle. 97 Prozent aller Einreichungen kommen über das Beschwerdeformular auf der Website des Deutschen Werberats oder per Email. Rund 1.000 der Beschwerden beogen sich allerdings auf eine einzelne Werbemaßnahme (Wiesenhof/Atze Schröder – wurde beanstandet, das Unternehmen entschuldigte sich).
262 Fälle fielen nicht in die Zuständigkeit, weil sie sich nicht auf Wirtschaftswerbung bezogen oder aber mögliche Gesetzesverstöße anzeigten. Von den verbliebenen 441 Fällen wurden 117 von dem 15-köpfigen Entscheidungsgremium des Werberats als berechtigte Beschwerde anerkannt. 95 mal änderte oder stoppte das werbetreibende Unternehmen seine Werbung, 22 uneinsichtige Unternehmen wurden öffentlich gerügt – doppelt so viele wie 2015. 17 dieser Fälle bezogen sich auf geschlechterdiskriminierende Werbung.
Gezählt werden bei den Beschwerden alle Einreichungen, auch sehr überzogen wirkende. Viele grenzwertige Fälle fördern trotz ausbleibender Beanstandung des Werberats die Sensibilisierung der werbetreibenden Unternehmen, denn sie werden in diesen Fällen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Spitzenthemen sind immer wieder Geschlechterdiskriminierung (273 Fälle), Ethik und Moral (44 Fälle) und Diskriminierung von Personengruppen (32 Fälle).
Nach Medien erhielten die meisten Meldungen: 96 Fälle die Plakatwerbung, 87 Fälle die Fernsehwerbung, 47 Fälle die Anzeigenwerbung Print.
Der deutsche Werberat wird von 42 Verbänden getragen. Wieder zeigen die Beispiele zur Spruchpraxis nicht nur offensichtliche Unzulänglichkeiten der Werbetexter, sondern auch Fallstricke auf, in die verunglückte Werbemotive geraten können.