Lieferungs- und Geschäftsbedingungen des WIP für Materialien, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) finden auf Textbeiträge sowie auf Grafiken, Tabellen und Datenbankauszüge des WIP Anwendung.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des WIP durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn das WIP diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen des WIP.
5. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
6. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
II. Überlassenes Material
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Material, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
2. Geliefertes Material wird für die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
3. Der Kunde darf das Material an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in dem vom Kunden angegebenen Medium oder Datenträger übertragen. Im Zweifelsfall ist das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) maßgeblich, für das das Material ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche exklusive Rechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
4. Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des WIP. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden oder sonstigen Nachdrucken,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials gem. Ziffer III 2. AGB dient,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe des Materials im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elekt-ronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, dem WIP ein Belegexemplar gemäß § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
IV. Honorare
1. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer III 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Material nicht veröf-fentlicht wird oder wenn es erkennbar als Arbeitsvorlage dient.
4. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
V. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des WIP erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.