Gesamtes Medienrecht 3. Auflage

Gesamtes Medienrecht. Hamburger Kommentar

3. Auflage. Hrsg. von Marian Paschke, Wolfgang Berlitt und Claus Meyer (=Reihe Nomos Kommentar)
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2016. 1843 Seiten, 198 EUR , ISBN 978-3-8487-2693-6

(vo) Binnen vier Jahren haben die Bearbeiter des  Hamburger Kommentars zum Medienrecht nun die dritte Auflage vorgelegt. 114 Seiten dicker wiegt es nun 2,5 kg und macht im Bücherbord den soliden Eindruck, den es auch inhaltlich auch durch die Beteiligung von rund 40 Fachautoren voll einlöst. Das Werk strukturiert sich entlang den thematischen Regelungsbereichen medienübergreifend und integrativ.

Die gegenüber der Vorauflage unveränderte elfteilige Gliederung umfasst: Medienverfassungs- und Europarecht, Medienkartell- und Regulierungsrecht, Medienwettbewerbsrecht, Medienzivilrecht, Medienhandelsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Medienarbeitsrecht, Medienordnungs- und aufsichtsrecht, Datenschutzrecht, Jugendmedienschutz, Medienstrafrecht und Medienstrafverfahrensrecht.

In der dritten Auflage wurden die BGH-Rechtsprechung zu verschiedenen Bereichen eingearbeitet: Die Haftung bei Onlinearchiven („Recht auf Vergessen“), die Sorgfaltpflichten bei Nutzerbeiträgen in Internetforen, die Sonderheiten der Verdachtsberichtserstattung, oder die Instanzenrechtsprechung zur Behandlung mehrdeutiger Äußerungen sind hierbei Stichworte. Aber auch die Neufassung des § 201a StGB (heimliches Fotografieren/Filmen im privaten Bereich) oder das Thema Social Media Marketing werden nun behandelt.

Jeder Teil ist in Kapitel gegliedert, jedes Kapitel besteht aus Abschnitten. Diese sind durchgängig nummeriert, sodaß das gesamte Werk aus 91 Abschnitteb besteht, von denen jeder mit einer ausführlichen Gliederungsübersicht beginnt. Das erleichtert das Auffinden ebenso wie abschließende Stichwortverzeichnis. Die Stichworte verweisen auf die Abschnitte und dann auf spezifische Randnummern.

Zur Qualität des Inhalts kann sich der Rezensent gegenüber der zweiten Auflage nur wiederholen: Der Kommentar ist im besten Sinne eine echte Fundgrube. Wer Antworten oder zumindest Hinweise auf Antworten auf spezielle medienrechtliche Fragen sucht, hat große Chancen, hier fündig zu werden. Darüber hinaus verführt der Kommentar durch seinen systematischen Aufbau aber auch zum Festlesen. Denn rund um das gesuchte Thema werden oft so viele interessante Sachverhalte, Entscheidungen und Fremdkommentar-Zitate ausgebreitet, dass man sich vom Werk wieder losreißen muss. Das in den Texten sehr knapp zitierte Schrifttum ist ausführlicher gefasst jedem Teil vorangestellt.

Fazit: Ein umfassendes und aktuelles Werk, dass im Arbeitsalltag von Entscheidungsträgern zur Orientierung über medienrechtliche Fragen ausgezeichnete Dienste leistet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert