Big Data. Grundlagen, Rechtsfragen, Vertragspraxis
Hrsg. von Georg Borges und Ulrich Keil
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2024. 704 Seiten, 119 EUR , ISBN 978-3-8487-7196-7
(vo) Dieses Rechtshandbuch fasst erstmals Grundlagen und Rechtspraxis zum aktuellen Thema Big Data, das auch in Verlagen hoch relevant ist, zusammen. Das Werk ist aus der Perspektive der Praxis von Praktikern geschrieben – seine 18 Autorinnen und Autoren kommen aus Wissenschaft, Kanzleien und Unternehmen. Im Zentrum steht die Analyse mit Big Data, somit weder das Sammeln noch das Bereitstellen. Big Data steht auch öffentlich zumeist für die Auswertung von Daten zur Erzielung neuen Wissens oder publizistisch gedacht zur Gestaltung neuer Inhalte. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Big Data und KI immer mitzudenken – rechtlich legt Big Data legt den Focus auf die Verwendung von Daten zur Analyse, KI hingegen als Verwendung der Ergebnisse in nachfolgenden Verarbeitungsschritten. In den drei Hauptkapiteln Recht (213 Seiten), Rechtsgebiete (343 Seiten) und Vertragspraxis (93 Seiten) wird das Thema Big Data aus allen Perspektiven behandelt: Geschäftsmodelle, Bilanzierung, Sharing, Datenschutz, Hafung, Arbeits-, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Verträge und Lizenzen. Erschließen lassen sich die Inhalte über die Artikel oder über das ausführliche Stichwortverzeichnis.
Es ist ein Handbuch für Juristen, entsprechend sind viele Abschnitte für eher rechtsferne Informationssuchende keine leichte Kost. Wer aber zum Beispiel über die vielfältigen Rechtsräume Klarheit gewinnen möchte, in die Big Data involviert ist, findet hier schon Orientierung. Bereits das erste Kapitel „Begriff und rechtlicher Rahmen“ zeichnet umfassend und lesbar die (europäische) Entwicklung und das Bemühen um „europäische Datenräume“ nach.
Fazit: Während der konkrete Nutzen des Handbuchs für Juristen völlig außer Frage steht, profitieren rechtsferne Informationssuchende bei den betreffenden Stichworten von den aufgezeigten Kontexten und Zusammenhängen, die es in einer weiteren Durchdringung gegenebenfalls zu beachten gibt. Hierzu hält auch jedes Unterkapitel gesondert relevante Literatur bereit.